Systemische Beratung

Das HISA bietet den Studierenden des Masterstudiengangs Soziale Arbeit der MSH im Rahmen von Modul-Zusatzkursen die zertifizierte Zusatzausbildung zum Systemischen Berater parallel zum Masterstudium an. Sie erlernen die zentralen Theorien, Techniken und die praktische Anwendung, um ziel- und lösungsorientierte Beratungsgespräche zu führen. Diese Fähigkeiten können Sie nicht nur als freiberuflicher Berater anwenden, sondern sie sind auch sehr hilfreich für jede Tätigkeit in den Bereichen Sozialarbeit, Sozialmanagement, Familien- und Erziehungsberatung, aufsuchender Familienberatung und ambulanten Hilfen zur Erziehung, Kindertageseinrichtungen und Schulen.

Was ist Systemische Beratung?

Systemische Beratung ist eine zentrale Praxiskompetenz in allen Feldern der sozialen Arbeit,
der Sozialpädagogik und der Therapie.

Systemische Beratung

  • ist eine Form individueller Beratung, die Menschen bei der Reflexion und Gestaltung ihrer Lebenszusammenhänge, ihres familiären Zusammenlebens und ihrer Arbeit begleitet.
  • fokussiert auf die Gestaltung von Lösungen, nicht auf die Analyse von Problemen.

Systemische Berater

  • schlagen keine direktiven Lösungen vor, sondern unterstützen bei der Nutzung des Wissens
    und der Ressourcen ihrer Klienten.
  • unterstützen und ermutigen bei der Formulierung und Erreichen ihrer Ziele.

Hierbei werden die komplexen Systemzusammenhänge und die Dynamik der individuellen Situation, der persönlichen, sozialen, familiären und beruflichen Rollen und des Lebensumfeldes nutzbar gemacht.

Wer bietet Modul-Zusatzkurse Systemische Beratung an?

Das im Jahr 2017 in der MSH Medical School Hamburg- University of Applied Sciences and Medical University gegründete HISA HafenCity Institut für Systemische Ausbildung bietet qualifizierte Lehrinhalte für Systemische Beratung an, basierend auf den curricularen Vorgaben der beiden Fachgesellschaften:

  • Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und
  • Systemische Gesellschaft (SG).

Das HISA ist als Institut für Systemische Ausbildung von der DGSF akkreditiert und ist anerkanntes Weiterbildungsinstitut der SG. Die Systemische Ausbildung im HISA erfolgt durch erfahrene und renommierte Fachleute für Systemische Beratung, Therapie, Supervision, Coaching, Organisationsentwicklung und Mediation.

INHALTE

Welche Inhalte werden vermittelt?

Die Zusatzausbildung Systemische Beratung ermöglicht allen Absolventen die Teilnahme an der Weiterbildung „Systemische Therapie“. Diese kann am HISA oder deutschlandweit an allen anderen Instituten der Fachgesellschaften DGSF oder SG absolviert werden.

» Alle Informationen zu den Modul-Zusatzkursen »Systemische Beratung«

VORTEILE

Welche Vorteile gibt es?

Ihr Vorteil: Das Curriculum des Masterstudiengangs Soziale Arbeit der MSH beinhaltet bereits einen Teil der zu vermittelnden Kompetenzen für die Systemische Beratung. Für ein Zertifikat müssen nur die Modul-Zusatzkurse absolviert werden – das spart Zeit und Geld. Die Modul-Zusatzkurse orientieren sich an den Richtlinien der Systemischen Gesellschaft (SG) und sind durch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) zertifiziert.

Mit Abschluss des Masterstudiums Soziale Arbeit und der Modul-Zusatzkurse erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Studienabschluss Master of Arts ein Zertifikat »Systemischer Berater«. Bei erfolgreicher Absolvierung können sich die Teilnehmer ihren Abschluss zusätzlich durch die Fachgesellschaften DGSF und SG anerkennen lassen. Mit einer Anerkennung durch die DGSF erfolgt gleichzeitig auch eine Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB), da unsere Weiterbildungen ebenfalls den Kriterien für Beratung/Counseling der DGfB entsprechen.

Für eine Bewerbung nach dem Master-Abschluss haben Sie auf dem Arbeitsmarkt einen anerkannten Vorteil als zertifizierter Systemischer Berater, da er Ihnen Kompetenzen im zwischenmenschlichen Miteinander und in der konstruktiven Gesprächsführung bescheinigt.

Teilnahmevoraussetzungen

Gibt es Teilnahmevoraussetzungen?

Voraussetzung für die Teilnahme ist ein abgeschlossenes Bachelorstudium, Praxiserfahrung in psychosozialen Arbeitsfeldern und die Bereitschaft, systemische Vorgehensweisen in praktischer, beruflicher oder selbständiger Tätigkeit oder im Rahmen eines Praktikums umzusetzen.

Kosten

Was kostet die Erlangung des Zertifikats?

Wer sich für die Zusatzausbildung zum Systemischen Berater entscheidet, muss einmalig 2.100,00 Euro zusätzlich zu den Studiengebühren gemäß Studienvertrag bezahlen. Diese zusätzlichen Gebühren entstehen durch Kleingruppen-Lehre, zusätzliche qualifizierte Lehrende, eine intensive und individuelle Begleitung der Intervisionsgruppen und Beratungspraxis sowie Arbeitsmaterialien.

Die Kosten einer nachfolgenden Anerkennung durch die Fachverbände sind nicht in den Kursgebühren enthalten.

Praxis

Was ist für die Beratungspraxis zu beachten und was wird gefordert?

Es sind mindestens 70 Einheiten (je 45 Minuten) dokumentierte eigene Beratungspraxis zu erbringen. Damit kann eine nachfolgende Anerkennung durch die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie,

Beratung und Familientherapie (DGSF) erfolgen. Für eine Anerkennung durch die Systemische Gesellschaft (SG) müssen 100 Beratungsstunden geleistet werden. Ein Beratungstermin kann bis zu vier Lerneinheiten umfassen.

Die eigene Beratungspraxis kann im Rahmen einer studienbegleitenden beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit oder in Form von Praktika geleistet werden. Die Weiterbildungsteilnehmenden müssen sich selbsttätig um Beratungsfälle bemühen und werden hierbei durch die Lehrenden unterstützt. Die dokumentierte eigene Beratungspraxis ist in der Regel während der Studienzeit zu erbringen. Nach vorheriger Absprache können fehlende Stunden im Einzelfall auch noch nach Beendigung des Studiums nachgewiesen werden.

Welche Personen kann ich während meiner Zusatzausbildung zum Systemischen Berater beraten?

Zu den Personen, für die Sie Beratungstermine anbieten können, gehören: Personen, zu denen Sie bisher noch keinen Kontakt hatten. Grundsätzlich können Sie Personen beraten, zu denen keine direkte freundschaftliche Beziehung und zu denen kein direktes Familienverhältnis besteht. Sprechen Sie beispielsweise Ihren Arbeitgeber an und informieren Sie ihn darüber, dass Sie eine Weiterbildung zum Systemischen Berater absolvieren und bieten Sie an, Beratungstermine zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, beispielsweise in einer gemeinnützigen Organisation, können sie auch dort Beratung anbieten. Bei vielen Tätigkeiten, die Sie in Ihrem beruflichen Umfeld ausführen, können Sie überlegen, in wieweit es sich um Beratung handelt oder Sie Ihre Beratungsfähigkeiten anbieten und erproben können.

Kann ich für die Beratung, die ich im Rahmen der Zusatzausbildung zum Systemischen Berater anbiete, Geld verlangen?

Selbstverständlich können Sie Beratung entgeltlich anbieten. Sie müssen die Einnahmen aber als Freiberufler versteuern. Sie können in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber auch im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit als Berater tätig werden. Sofern Sie sich selbstständig machen wollen, müssen Sie alle gesetzlichen Regeln zum Weg in die Selbstständigkeit beachten. Dazu gehört u.a., dass Sie überlegen, ob Sie ein Unternehmen gründen wollen, wenn ja, welche Rechtsform Sie wählen und anderes. Hierzu sollten Sie sich eine umfassende Beratung holen. Die MSH bietet dazu auch Existenzgründerseminare über das Career Center an. Auch müssen Sie eine Marketingstrategie entwickeln und Werbemaßnahmen durchführen. All diese Prozesse sind dann auch Bestanteil eines Businessplanes. Bedenken Sie, dass Beratungsanfragen vor allem über Empfehlungen generiert werden und erfahrene Berater bevorzugt werden. Wir raten dazu, sich bei einer geplanten Selbstständigkeit einen Mentor zur Unterstützung zu suchen, die, bzw. der Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.

Wann sollte ich mit dem Anbieten von Beratungsterminen beginnen?

Nach den ersten Seminarterminen des Moduls M9 "Kreative Praxis der Beratungs- und Interventionsarbeit" können Sie beginnen Beratungen durchzuführen.

Wie viele Beratungsprozesse muss ich schriftlich dokumentieren?

Sie müssen jeden Beratungstermin stichpunktartig dokumentieren. Hierfür gibt es ein Formblatt. Über drei abgeschlossene Beratungsprozesse müssen Fallberichte verfasst werden. Einer dieser dokumentierten Beratungsprozesse muss mindestens 5 Sitzungen umfassen. Der Umfang eines Berichts beträgt 4 Seiten plus Anhang, der Bericht des längeren Beratungsprozesses umfasst 8 Seiten plus Anhang.

Zu den Fallberichten erhalten Sie ein Peer-Feedback und die Berichte werden durch die Lehrenden gesichtet. Die Dokumentationen und Fallberichte werden nicht benotet. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass alle personenbezogenen Daten anonymisiert werden. Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise zum Datenschutz.

Welche Unterstützung erhalte ich bei der Durchführung eigener Beratungstermine?

Sie erhalten begleitende Supervisionen durch erfahrene Berater und Supervisoren. Diese beginnen in Absprache mit den Studierenden, sobald Sie eigene Beratungstermine anbieten. In der Supervision können Sie alle Themen Ihres praxisbezogenen Projektes, Ihrer Arbeit, Ihrer privaten Situation und Ihrer Beratungspraxis reflektieren. Sie treffen sich zusätzlich in selbstorganisierten Intervisionsgruppen mit anderen Studierenden. Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beratungen und Projekte zu reflektieren, Methoden zu üben und sich gegenseitig zu beraten.

Datenschutz

Für die Beratungspraxis sind Datenschutzbestimmungen
zu beachten

Die Studierenden sind verpflichtet, alle erhaltenen vertraulichen Informationen über Klienten, auch nach Beendigung des Masterstudiengangs Soziale Arbeit bzw. der Zusatzausbildung, vertraulich zu behandeln. Unter „vertrauliche Informationen“ im Sinne einer Verschwiegenheitserklärung fallen alle Informationen über Klienten, die den Studierenden mündlich, schriftlich, elektronisch oder in anderer Form zugänglich gemacht werden, wenn sie

a) als vertrauliche Informationen deutlich gekennzeichnet, als solche beschrieben oder in anderer Weise als solche erkennbar gemacht sind;

b) aufgrund ihres Inhalts als vertraulich anzusehen sind; oder

c) von vertraulichen Informationen, welche dem/der Studierenden im Rahmen des Masterstudiengangs/ der Zusatzausbildung zur Verfügung gestellt worden sind, abgeleitet wurden.

Insbesondere sind unter „vertraulichen Informationen“ Falldaten, sowie persönliche Daten des Klienten zu verstehen.

Anmeldung

Für die Anmeldung füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus:

Das vollständig ausgefüllte sowie unterschriebene Anmeldeformular senden Sie uns bitte per E-Mail an bewerbung(at)medicalschool-hamburg.de zu
oder per Post an

MSH Medical School Hamburg -
University of Applied Sciences and Medical University
Am Kaiserkai 1
20457 Hamburg